Berlin, 16. Juli 2001 - Welche deftigen Witze der Einheitskanzler über die Eiserne Maggy erzählte,
wie er die SED-Bonzen hofierte und CDU-Schwarzgeld transferierte, derlei interessiert die Menschheit eher
mäßig.
Es geht ums Prinzip: Was jahrelang bei Ostlern legitim war, soll für Westler plötzlich nicht gelten.
Dürfen Akten, die »unter schwerwiegender Verletzung der Menschenwürde durch kriminelles Handeln
zustande gekommen« (Kohl-Anwalt Holthoff-Pförtner) sind, nur gegen trottelige Ostler verwendet werden?
Wird mit zweierlei Maß gemessen, wenn Bundesinnenminister Schily der Gauck-Chefin Birthler die Herausgabe
der Akten an Historiker und Journalisten untersagen will? Vertieft sich der Ost-West-Graben erneut? Der Fall
landete wegen Klage durch Kohl vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Das entschied kürzlich - zugunsten Kohls.
Bei »Kost the Ost« hatten jedoch die Volksmassen das Wort. Die Frage: Sollen die Stasi-Protokolle
über Ex-Kanzler Kohl veröffentlicht werden? 410 Bürger votierten zwischen Februar und Juli 2001. Die überwältigende Mehrheit entschied sich für die Gleichbehandlung des pfälzischen Saumagen-Vertilgers. Das komplette Ergebnistableau:
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