Berlin, 17. Juni 2003 - 278 Bürger beantworteten zwischen Dezember 2002 und Juni 2003 die Frage:
Gab es nach der Wende eine »Siegerjustiz«?
Eine klare Mehrheit glaubt, daß die juristische »Aufarbeitung« der DDR unter dem Vorzeichen
der Sieger stand. Verglichen mit vielen Nazis nach 1945 wurden die SED-Leute in der Tat ziemlich hart
behandelt. Aber man wollte sich solche »Versäumnisse« ja nicht noch einmal vorwerfen lassen.
»Dennoch geht«, hieß es in der F.A.Z. vom 26.2.2001, »der Vorwurf der »Siegerjustiz«
in die Irre: Es war die frei gewählte Volkskammer, welche die bundesdeutsche Justiz im Einigungsvertrag
beauftragte, DDR-Unrecht zu verfolgen und zu bestrafen.« Das komplette Ergebnistableau der Umfrage:
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